Strategischen Ziel 1 der Hessischen Landesregierung:
„Am Ende des zweiten Schuljahres sollen alle Schülerinnen und Schüler
altersgemäße Texte sinnerfassend lesen können“
Aus diesem Grund stellen wir am Ende der Klasse 2 den Leselernstand fest.
Dazu verwenden wir Lesetests die im Zusammenhang mit den verbindlichen
Leselernstanderhebungen bis zum SJ 09/10 entwickelt wurden.