ERGEBNISSE
Die Teilnahme an den Zentralen Lernstandserhebungen
ist wie folgt geregelt:
In den Jahrgangsstufen 3 und 8 ist die Teilnahme für alle Schülerinnen
und Schüler verpflichtend. Jede Schülerin und jeder Schüler des gesamten
Jahrgangs muss an den Lernstandserhebungen teilnehmen.
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 3 schreiben die Lernstands-
erhebungen verpflichtend in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Die Ergebnisse werden nicht benotet. Sie können Gegenstand von Eltern-
gesprächen sein und geben Anregung für die gezielte individuelle Förderung.
Außerdem können sie Ausgangspunkt für Maßnahmen der Schulentwicklung
dartsellen.